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Leistungen
CASUTT Ψ DIAGNOSTIK liefert Antworten bei behördlich vorhandenen Fahreignungszweifeln. Schwerer oder wiederholter Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind im Zusammenhang der Fragestellung von Fahreignungszweifeln gesetzlich geregelt. Aber auch während der Fahrausbildung oder bei Krankheiten mit Beteiligung des zentralen Nervensystems können berechtigte Zweifel aufkommen. Von Fahreignungszweifel betroffene Personen werden vom Strassenverkehrsamt von der Administrativ- oder Zulassungsbehörde, manchmal durch andere Fachdisziplinen / Behörden / Institutionen zur Durchführung einer verkehrspychologischen Begutachtung verpflichtet.
Die Anmeldung für eine Begutachtung erfolgt durch die betroffene Person selbst und während dem Begutachtungstermin werden die Inhalte, welche Anlass für die Fahreignungszweifel darstellen, besprochen. Die schriftliche Rückmeldung erfolgt an die Behörde / Person, welche die Fragestellung formulierte. Das weitere Vorgehen wird von dieser Stelle mit der betroffenen Person koordiniert. Bei fehlender Fahreignung werden Angebote für die Wiederherstellung der Fahreignung festgehalten. Allenfalls werden weitere Abklärungen bei anderen Fachdisziplinen empfohlen.

Die verkehrspsychologische Diagnostik ist die Kernkompetenz und setzt sich aus Erfassung subjektiven Beschwerdebild, Fremdauskünfte und psychometrischer Datenerhebung zusammen. Eine solche Abklärung dauert drei Stunden, wo das Leistungspotential, die Einstellung / Motive im Zusammenhang der Fahreignungszweifel erhoben und diskutiert werden. Die drei Stunden sollen aber auch eine entspannte, stressfreie Atmosphäre schaffen, wobei es die Möglichkeit für Pausen gibt.
Die erhobenen Inhalte stammen aus dem anamnestischen und verkehrsspezifischen Interview. Mit der psychometrischen Datenerhebung werden einerseits kognitive Leistungsbereiche und andererseits mit Fragebögen die verkehrsrelevante subjektive Sichtweise erfasst. Am Schluss werden all diese Inhalte zu einer Interpretation mit Empfehlung zusammengetragen und dem Auftraggeber zugestellt.
Kognitive Leistungsbegutachtung
  • Prüfungsversager (meistens nach drei bzw. vier nichtbestandenen praktischen Prüfungen)
  • Fahreignungszweifel bei Entwicklungsstörungen
  • Fahreignungszweifel bei Erkrankungen des Zentralnervensystems
  • Aggressive Fahrtendenzen (Geschwindigkeit, Rechtsüberholen, Abstandsmissachtung)
  • Wiederholungstäter (Aggression, Poser, fehlende Betriebssicherheit Fahrzeuge etc.)
  • Fahren trotz Führerausweisentzug
  • Nach Annullierung Führerausweis auf Probe (FAP)
  • Raser-Vorfall
  • Fahren unter Drogeneinfluss (FuD)
  • Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) 
  • Wiederholte Verkehrsunfälle mit Hinweis auf Vernachlässigung der Eigenverantwortung als Lenker