Verkehrspsychologische Diagnostik bei Fahreignungszweifeln — kompetent und lösungsorientiert.
Überblick über verkehrspsychologische Leistungen und Ablauf der Abklärung.
Mehr erfahrenPrüfungsversagen, neuer Lernfahrausweis und Abklärungen nach Ausweisentzug.
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Mehr erfahrenDie verkehrspsychologische Diagnostik liefert Antworten bei bestehenden Fahreignungszweifeln. Die Fahreignungszweifel treten bei wiederholtem Prüfungsversagen, gehäuftem Fehlverhalten im Strassenverkehr oder einem Gesundheitsproblem auf. In einer verkehrspsychologischen Begutachtung werden mit der betroffenen Person gemeinsam die kritischen Inhalte genauer betrachtet.
In einem psychologischen Interview werden anamnestische und verkehrsrelevante Bereiche erfasst. Zusätzlich durch unterschiedliche psychometrische Verfahren (Tests / Fragebogen) weitere individuelle Bereiche erhoben. Aus den gesammelten Informationen erfolgt die verkehrspsychologische Beurteilung, woraus eine Empfehlung an den Auftraggeber formuliert wird. Diese Empfehlung stellt bspw. für ein Strassenverkehrsamt die Grundlage für das weitere Vorgehen dar.
Fahreignungszweifel werden meistens durch die Administrativ- oder Zulassungsbehörde eines Strassenverkehrsamtes ausgesprochen. Manchmal erachtet eine Fachperson die Durchführung einer Begutachtung wichtig. Erfolgt dabei die Anmeldung durch die betroffene Person nicht freiwillig, erweist sich die Meldung bestehender Fahreignungszweifel ans kantonale Strassenverkehrsamt als sinnvoll, damit dasselbe die Abklärung per Verfügung anordnen kann.
Die Anmeldung für eine Begutachtung erfolgt durch die betroffene Person selbst und während dem Begutachtungstermin werden die Inhalte, welche Anlass für die Fahreignungszweifel darstellen, besprochen. Die schriftliche Rückmeldung erfolgt an die, die Fragestellung formulierte Behörde / Person. Das weitere Vorgehen wird von dieser Stelle mit der betroffenen Person koordiniert. Bei fehlender Fahreignung werden Angebote für die Wiederherstellung der Fahreignung festgehalten. Allenfalls werden weitere Abklärungen bei anderen Fachdisziplinen empfohlen.
Die Wartefristen für einen Termin variieren je nach Auslastung und betragen zwischen 1 - 3 Monate. Es empfiehlt sich bei der Online-Buchung nachzuschauen, da dort mögliche Terminfenster angezeigt werden und Sie die aktuellen Wartefristen einsehen können, ohne einen Termin bezahlen zu müssen.