Begutachtungen

Allgemeine Informationen

Bei CASUTT Ψ DIAGNOSTIK werden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Strassenverkehrsämtern verkehrspsychologische Eignungsuntersuchungen durchgeführt. Die Gutachter arbeiten mit Verfahren, welche dem heutigen verkehrspsychologischen Wissens- und Forschungsstand entsprechen, wodurch die Fragen des Strassenverkehrsamtes betreffend die Fahreignung differenziert beantwortet sowie eine Prognose zukünftiger Fahrverhaltensweisen gemacht werden kann.
Während der Untersuchung werden neben dem Interview (Anamnesegespräch und Gespräch über Begutachtungsgrund) zusätzlich computerbasierte Verfahren eingesetzt (Leistungstests, Fragebogen). Das Gutachten wird grundsätzlich innert Wochenfrist nach dem Termin dem zuständigen Strassenverkehrsamt zugeschickt. Nach Prüfung des Gutachtens durch das Strassenverkehrsamt erhalten die betroffenen Personen vom Strassenverkehrsamt Informationen über das weitere Vorgehen. In der Regel ist im Schreiben des Strassenverkehrsamtes auch eine Kopie des Gutachtens enthalten.


Für den Begutachtungstermin sollte beachtet werden

  • Kommen Sie ausgeschlafen und ausgeruht zum Termin
  • Bringen Sie einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte) mit
  • Bringen Sie einen Übersetzer mit, falls Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen
  • Für Brillenträger: Bringen Sie die Brille mit oder erscheinen Sie mit Kontaktlinsen
  • Vermeiden Sie einen Termin wahrzunehmen, wenn Sie Sich nicht gesund fühlen (z. B. bei Grippe).
  • Nehmen Sie am Begutachtungstag keine Medikamente ein (Ausnahme: medizinisch ver-ordnete Medikamente; z.B. Blutdrucksenker).

Dauer
Sie sollten sich insgesamt 3 Stunden Zeit nehmen, um alles in Ruhe erledigen zu können. Vereinbaren Sie nicht kurz vor oder nach dem Termin einen anderen Termin.

Detailliertere Inhalte finden Sie unter:

Terminabsage / Stornierung​​​​​​​

Absage nach Terminvereinbarung bis eine Woche vor Termin (bspw. Termin am 14.08., 09:00 Uhr, Absage bis 07.08., 08:59Uhr):

  • Kostenlos, je nach administrativem Aufwand (bspw. Abzug Rechnungsgebühren, Postsendungen etc.) bis maximal SFr. 250.--

Wegen Termin-Reservation von 3 Stunden und fehlender Möglichkeit einer kurzfristigen Neubesetzung müssen bei Fernbleiben unter einer Wochen Kosten in Rechnung gestellt werden:

Absage innert Wochenfrist vor Termin:

  • SFr. 500.-- für Aufwandsentschädigung / Terminausfall

Absage innert 24 Stunden vor Termin / unentschuldigtes Fernbleiben:

  • SFr. 750.-- für Aufwandsentschädigung / Terminausfall