Die Verkehrspsychologie befasst sich mit Fragestellungen bei behördlich oder durch andere Fachpersonen formulierten Fahreignungszweifel. Die Fahreignungszweifel können aufgrund von Prüfungsängsten bei Prüfungsversagern, gehäuftem Fehlverhalten im Strassenverkehr oder gesundheitlicher Probleme resultieren und werden in einem Gutachten aus verkehrspsychologischer Sicht beurteilt. In der diagnostischen Verkehrspsychologie werden diese Fahreignungszweifel durch das psychologische Interview, wo anamnestische und verkehrsrelevante Bereiche erhoben werden, zusätzlich durch unterschiedliche psychometrische Verfahren (Tests / Fragebogen) eingeschätzt. Die aus dieser Einschätzung formulierte Beurteilung bildet eine Empfehlung an den Auftraggeber und bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen im Kontext der Verkehrszulassung einer betroffenen Person.
Fahreignungszweifel treten bei Verstoss des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) auf, können sich während der fahrerischen Ausbildung zeigen oder bei Krankheiten mit Beteiligung des zentralen Nervensystems aufkommen.
Betroffene mit einer Fragestellung von Fahreignungszweifel werden meistens durch die Administrativ- oder Zulassungsbehörde eines Strassenverkehrsamtes, manchmal auch durch eine externe Fachperson für die Durchführung einer Begutachtung verpflichtet. Die Anmeldung für eine Begutachtung erfolgt durch die betroffene Person selbst und während dem Begutachtungstermin werden die Inhalte, welche Anlass für die Fahreignungszweifel darstellen, besprochen. Die schriftliche Rückmeldung erfolgt an die, die Fragestellung formulierte Behörde / Person. Das weitere Vorgehen wird von dieser Stelle mit der betroffenen Person koordiniert. Bei fehlender Fahreignung werden Angebote für die Wiederherstellung der Fahreignung festgehalten. Allenfalls werden weitere Abklärungen bei anderen Fachdisziplinen empfohlen.
Anmeldung verkehrspsychologische Diagnostik
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